Teilnahmebedingungen

  1. Dieser Award wird an Unternehmen, Organisationen und Institutionen verliehen, die einen Bezug zum Thema "kreditfinanzierter Konsum", verstanden als jegliche Form kreditfinanzierten Konsums, haben. Die Teilnehmer müssen Sitz in der Schweiz haben und in der Schweiz ein Kreditprodukt anbieten oder beabsichtigen, ein solches anzubieten.
  2. Die Veranstalter entscheiden frei und abschliessend über die Zulassung eines Teilnahmeinteressenten. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Award. Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen. Die Veranstalter sind jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen Teilnehmer vom Award auszuschliessen.
  3. Die Veranstalter legen aufgrund der jährlich wechselnden Themen, unter denen der Award steht, einen Kreis von möglichen Teilnahmeinteressenten fest. Aus diesem Kreis von möglichen Teilnehmern werden von den Veranstaltern die interessantesten Kandidaten zur Teilnahme und zur Einreichung eines Konzeptes eingeladen und mit den nötigen Informationen versorgt.
  4. Die Veranstalter legen ein Einreichedatum fest und teilen dieses den Kandidaten mit oder veröffentlichen es auf der Award-Website. Die Veranstalter sind berechtigt, die Einreichefrist ohne Angabe von Gründen zu verlängern.
  5. Eine fachkundige Jury wählt unter den von den Kandidaten eingereichten Projekten / Konzepten die besten aus.
  6. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Prämierung. Das Urteil der Jury ist bindend und nicht anfechtbar. Die Jury entscheidet nach den Kriterien, die sich aus der Thematik ableiten, unter welcher der Award steht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  7. Sämtliche im Zusammenhang mit der Bewerbung und Teilnahme entstehenden Kosten und Auslagen sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.
  8. Der Teilnehmer garantiert die Korrektheit der in seinen eingereichten Teilnahmeunterlagen gemachten Angaben.
  9. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Firmennamens und seines Logos auf der Website der Veranstalter einverstanden.
  10. Der Teilnehmer räumt den Veranstaltern ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht für alle bekannten Verwertungsarten an den eingereichten Teilnahmeunterlagen / Konzepten ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Bewerbung, Dokumentation und Bericht- und Nachberichterstattung durch die Veranstalter, namentlich auch auf der Webseite der Alphapay AG, auf einer Messe, auf Ausstellungen sowie auf den Online- und Printerzeugnissen für die Pressearbeit sowie alle weiteren PR- und Werbemassnahmen im Zusammenhang mit dem Award. Im Weiteren umfasst dieses Nutzungsrecht insbesondere auch die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Reproduktion, Änderung oder Adaption, die Übersetzung, die Schaffung von Werken zweiter Hand, die Verteilung, die öffentliche Aufführung, die Eingliederung in andere Werke oder Sammelwerke und die Übersetzung der eingereichten Teilnahmeunterlagen / Konzepte.
  11. Der Teilnehmer ermächtigt die Veranstalter, den Namen, das Bild und den Werdegang derjenigen Personen zu veröffentlichen und im Rahmen der unter Ziffer 10 erwähnten Verwertungen zu nutzen, welche die eingereichten Unterlagen verfasst haben. Er holt von den betreffenden Personen die nötigen Einverständniserklärungen ein.
  12. Der Teilnehmer garantiert, dass die eingereichten Unterlagen keinerlei Rechte Dritter verletzen oder der Einräumung der vorstehenden Rechte entgegenstehen und stellt die Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter betreffend die angebliche Verletzung der diesbezüglichen Rechte frei.
  13. Die Veranstalter können den Award jederzeit ohne Angabe von Gründen einstellen.
  14. Federführender Veranstalter ist die Alphapay AG
  15. Jegliche Haftung der Veranstalter im Zusammenhang mit dem Award ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Namentlich ist jegliche Haftung für Handlungen von Hilfspersonen eines Veranstalters ausgeschlossen.
  16. Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.